Gute Gründe

Die überwiegend positive Resonanz auf meinen Beitrag über die geplante Zwangsbeglückung aller deutschen Haushalte mit der BILD-„Zeitung“ am 23.06.2012 hat mich freudig überrascht. Ich wollte damit lediglich kurz und knapp meinen Unmut über diese Aktion ausdrücken und habe offenbar den Nerv vieler Gleichdenkender getroffen. Auch wenn mittlerweile sogar Udo Lindenberg sich nicht zu schade ist, für BILD zu werben: Ich lehne dieses Blatt und das journalistische Selbstverständnis, das dahinter steht, ab. Die Zeilen, mit denen am 21.06.2002 der fünfzigste Geburtstag von BILD im Magazin der Süddeutschen Zeitung gewürdigt wurden, beanspruchen auch zehn Jahre später weiterhin Beachtung. Und es gibt weitere gute Gründe, weshalb ich dieses Blatt noch nicht einmal geschenkt bekommen möchte.

Aber: Natürlich muss dies niemand dem Axel Springer Verlag mitteilen. Natürlich kann man die BILD-Zeitung auch einfach in den nächsten Mülleimer werfen. Man kann sie sogar lesen, wenn man die Nebenwirkungen nicht scheut. Aber niemand muss einen Widerspruch erklären oder, bei Nichtbeachtung, eine Abmahnung veranlassen. 

Allerdings: Wenn der Verlag die ausdrückliche Aufforderung, die Zustellung der BILD zu unterlassen, missachtet, wird dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Empfängers darstellen. Nach ständiger höchstricherlicher Rechtsprechung indiziert der erstmalige Rechtsverstoß die Gefahr zukünftiger Wiederholungen. Diese lässt sich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausschließen, welche auch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Die Missachtung seiner Rechte muss sich niemand gefallen lassen, auch wenn die BILD darin Erfahrung hat. Fragen Sie mal Herrn Kachelmann. Oder Frau Köster. Oder unlängst Herrn Niedecken.

Es wurden einige Fragen gestellt, die ich abschließend beantworten möchte:

Einige Leser haben mich gefragt, warum ich mein Schreiben zunächst an die Hamburger Dependance der Axel Springer AG gerichtet habe: Weil mir diese Adresse vorlag und weil es im Ergebnis egal ist, ob den Verlag der Widerspruch gegen die Zustellung in Hamburg oder in Berlin erreicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, habe ich das Schreiben nun aber an den Berliner Stammsitz gerichtet.

Ja, ein Fax sollte reichen. Allerdings ist die Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Sendeprotokoll ausreichend ist, nicht einheitlich. Auf Nummer Sicher geht man, wenn das Schreiben auch postalisch per Einschreiben versendet wird.

Ja, auch ein Aufkleber, der konkret die Zustellung der BILD untersagt, sollte reichen. 

Ja, ich sehe auch eine Wiederholungsgefahr, sollte die BILD die Untersagungen nicht beachten. Wer sagt denn, dass der Verlag bei Erfolg der Aktion sie nicht jedes Jahr wiederholt?

3 Antworten

  1. In unserer Lehrgangsgruppe sind ca. 20 Leute willens, sich die Lieferung des Gratisexemplars der Bild verwehren zu wollen.
    Frage: Muss JEDER einen eigenen Brief/Fax an Springer verfassen und verschicken, oder kann man die einzelnen Adressen, jeweils mit unterschrift versehen, in einer Liste zusammenfassen?

  2. Hallo!

    Seit ein paar Tagen macht die Seite http://alle-gegen-bild.de/ Stimmung gegen die Bild-Aktion.

    Ist es rechtlich unanfechtbar, wenn man das dortige Formular ausfüllt und per EMAIL an die Bild-Zeitung sendet? Das würde vielen Leuten die Portokosten von 55 Cent ersparen.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Beste Grüße

  3. […] Gratis-Ausgabe der BILD-”Zeitung” am 23.06.2012. Ich habe darüber bereits hier und hier […]

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