Tagesarchive: 21. März 2014

Waldorf Frommer mahnt ab: “Gravity”

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer bleibt sich treu und mahnt weiterhin die unerlaubte Verbreitung schlechter Filme ab. Neu im Programm ist nun der Film “Gravity” mit Sandra Bullock und George Clooney als unfreiwillige Weltraumtouristen. Ich habe den Film gesehen – das Risiko wegen Filesharings belangt zu werden nicht, lohnt er nicht.

Der Film erfreut sich aber trotzdem großer Beliebtheit in Tauschbörsen. Die Warner Bros. Entertainment ist darüber als Inhaber der Verwertungsrechte nicht erfreut und hat die Münchner Anwälte mit der Verfolgung der Urheberrechtsverletzer beauftragt.

Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Den Abgemahnten wird der Vorschlag unterbreitet, die Angelegenheit gegen Zahlung von 815 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung zu erledigen.

Abgemahnte sollten sich auf die geforderte Zahlung keinesfalls einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren – die Erfahrung zeigt, dass die abmahnenden Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend machen, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt.

Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren.

Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0800 365 7324 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung zu erhalten und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann.de geschickt werden.

Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung.