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Unkollegiales Anerkenntnis

Eine Unkollegialheit ohne Gleichen habe ich heute erlebt:

Ort des Geschehens: Hamburg

Nachdem die Gegenseite wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung vom LG Hamburg kassiert hat, die auch nach mündlicher Verhandlung bestätigt wurde, ging sie vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Berufung.

Zugleich beantragte sie, mir bzw. meinem Mandanten eine Frist zur Erhebung der Klage in der Hauptsache zu setzen.

Das Hauptsacheverfahren wurde also ebenfalls wieder in Hamburg rechtshängig – beim Landgericht.

Eine mündliche Verhandlung in diesem Hauptsacheverfahren schloss sich an. Die Kammer drängte die Gegenseite schon damals (Mai 2011) auf Abgabe eines Anerkenntnis, um weitere Kosten zu vermeiden. Man blieb stur. Es erging ein Beweisbeschluss, weil Zeugenbeweis erhoben werden sollte.

Im Oktober wurde dann mündlich im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamburg verhandelt. Der Senat wies die Berufung zurück.

Nachdem ich dem Landgericht das Urteil des OLG zugeleitet hatte, schloss sich das Landgericht der Rechtsauffassung des Senates an. Es wurde der Beweisbeschluss aufgehoben, aber erneut Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Gegenseite wurde (vom Gericht) darauf hingewiesen, dass die Klage besser anzuerkennen sei, der Termin sei dann nicht notwendig. Auch ich habe dies schriftsätzlich angeregt und um rechtzeitige Mitteilung gebeten.

Die Gegenseite blieb indes weiterhin stur und beantragte nur, den Termin zu verlegen, wegen vermeintlicher „Hamburger Skiferien“.

Dies geschah: Für morgen wurde nun der erneute Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg angesetzt.

Ursprünglich war geplant, dass ich auch diesen Termin wieder persönlich wahrnehmen würde. Dann wäre ich heute um 17:51 Uhr bereits in Hamburg gewesen. Glücklicherweise habe ich aber für den morgigen Termin einen Kollegen vor Ort gefunden, der in Untervollmacht auftreten sollte, nachdem ich den Mandanten davon überzeugen konnte, dass morgen nur die bereits gestellten Anträge wiederholt werden würden.

So konnte ich dann heute abend um die besagte Uhrzeit ein Fax in Empfang nehmen: „… erkennt die Beklagte die Forderung an … der morgige Termin soll abgesagt werden.“

Wie ich die Anwälte der Gegenseite kennengelernt habe, hat die Beklagte diese Entscheidung nicht erst heute nachmittag getroffen. Stattdessen hat man wohl versucht, weitere Kosten zu produzieren (Anreise + Übernachtung), die bei der Beklagten ohnehin nicht wieder hereingeholt werden können.

Der Kollege Klaus Lützenkirchen hat mir einmal gesagt: „Es gibt Kollegen – und es gibt Anwälte“. Und damit hatte er Recht.