Fake-Abmahnung per E-Mail

Nachdem zuletzt die geschätzte Hamburger Kollegin Braun für betrügerische Zwecke missbraucht wurde, verschicken vermeintlich pfiffige Ganoven derzeit gefälschte Abmahnungen per E-Mail, welche angeblich von den Rechtsanwälten  Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollen.

Ein Beispiel für eine solche E-Mail-Abmahnung, die mir heute zugeleitet wurde:

Von: Noreply 75.69 [mailto:EsmeraldaNeiswander@rogers.com]
Gesendet: Montag, 15. August 2011 07:41
Betreff: [Spam] Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mi t§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. 
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 367 Js 109/26 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 196.257.120.31

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 38

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 325

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. 

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 1808.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info@apw-anwaelte.info * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen

Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges
Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte

Die Kanzlei Auffenberg hat erwartungsgemäß bestätigt, dass diese E-Mail nicht von ihr stammt.

Woran erkennt der in solchen Fragen unerfahrene Leser aber nun, abgesehen von sprachlichen Mängeln, dass diese Abmahnung nicht echt sein kann?

  • Abmahnungen kommen nicht per E-Mail.
  • Die Anrede ist unpersönlich und nur allgemein gehalten.
  • Abgemahnt wird richtigerweise nicht der Download, sondern die unerlaubte Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke.
  • Die betroffenen Werke sind sodann namentlich aufzuführen – diese fehlen hier.
  • Der Tatzeitpunkt ist hier nicht benannt.
  • Die genannten Aktenzeichen existieren nicht.
  • Zur Vermeidung künftiger Rechtsverletzungen wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert – auch darauf wird hier verzichtet.
  • Der geforderte Schadensersatz und die zu erstattenden Anwaltskosten belaufen sich in der Regel auf weit mehr als 100 EUR – und sind dann auch nicht per Ukash oder Paysafe Karte zu zahlen, sondern durch Überweisung auf das Konto der Anwaltskanzlei.

Zudem enthalten echte Abmahnungen keinen unfreiwillig komischen Hinweis darauf, dass „heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt“ werden. Das wäre sicher nicht im Sinne der Abmahner.

Betroffene, die eine solche E-Mail erhalten haben und sich gleichwohl unsicher sind, sollten sich nicht scheuen, bei dem angeblichen Absender telefonisch nachzufragen oder einen Anwalt ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Und natürlich sollte keine Zahlung erfolgen. 

Im Übrigen verweise ich auf meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit (richtigen) Abmahnungen.

8 Antworten

  1. Moin,

    Habe ich auch heute bekommmen – gleich mehrmals und mit verschiedenen Absendern 😉

    Leider wird die Aufmachung der eMail (trotz einiger Fehler) und die Bekanntheit der Anwaltskanzlei in Sachen „Filesharing Abmahnungen“, wohl bei einigen für einen Erhöhten Blutdruck gesorgt haben.

    Hoffentlich lässt sich Niemand dazu verleiten diesen Unsinn ernst zu nehmen und
    den geforderten Betrag zu zahlen 😦

    Peter

  2. […] die den Namen missbrauchen und versuchen einen Vorteil zu bekommen. Dazu hat ein Anwalt bereits gebloggt. In Wirklichkeit würde man einen Brief bekommen und kein Angebot per Mail. Und dann auch nicht mit […]

  3. Ich dreh den Spies um und schicke 19 zufällige Ziffern.

    Das macht den Leutz Arbeit und läßt sie vielleicht durch häufige Fehlversuche auffliegen.

  4. Habe mich jetzt 2 Stunden mit diesem Mist beschäftigt, obwohl mir das Ganze schon ziemlich „spanisch“ vorkam. Danke für diese Veröffentlichung. Jetzt mache ich mir keine unnötigen Sorgen mehr!

  5. Hallo,
    hat da tatsächlich jemand bezahlt?

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  6. Also wenn es jemand schafft, dass er eine IP von seinem Provider bekommt, in der ein Oktett > 254 ist, dann bekommt der von mir nen Keks 😀

  7. […] Sie Fake-Abmahnungen sonst noch erkennen können, habe ich übrigens schon vor einiger Zeit hier […]

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