AG Köln: Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Klagen

Wer geglaubt hat, die Tauschbörsen-Entscheidungen des BGH vom 11.06.2016 würden den Amts- und Landgerichten, die sich mit Filesharingklagen befassen müssen, die Arbeit erleichtern und als Blaupause für das Durchwinken von geltend gemachten Ansprüchen dienen, sieht sich eines Besseren belehrt. Das Amtsgericht Köln hat sich in einer von mir erstrittenen Entscheidung ausführlich mit der Rechtsprechung des BGH auseinandergesetzt und die von der Kanzlei c-law GbR angestrengte Klage auf Schadensersatz wegen angeblichen Anbietens des Filmes “Frances Ha” abgewiesen, weil die Beklagte darlegen konnte, dass sie während der vermeintlichen Tatzeit im Ausland war und der Internetanschluss von WG-Bewohnern genutzt worden war.

Das Gericht führt auf sieben Seiten ausführlich aus, wie es die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast sieht und dass die Beklagte ihnen nachgekommen ist und weder als Täterin noch als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Das Urteil vom 15.02.2016 – 137 C 17/15 – im Volltext (noch nicht rechtskräftig):

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Eine Antwort

  1. In erster Linie überrascht mich an diesem Prozess,daß er so relativ zeitnah über die Bühne ging. Geloggt Mitte Februar 2014, abgemahnt Anfang März und jetzt schon der Prozess ? Das ist ungewöhnlich. Normalerweise warten die meisten Kanzleien doch erstmal die übliche 3jährige Verjährungsfrist ab,bevor sie Mahnbescheid und danach Klage einreichen, von wo an dann auch nochmal 9-10 Monate bis zur Verhandlung dauert.

    Inhaltlich finde ich an dem Urteil gut,daß sich das Gericht nochmal ausdrücklich zum Thema Beweislastumkehr geäußert hat. Das ist ja ein Bereich, den viele Abmahner nur zu gerne bewusst falsch auslegen, um dem Abgemahnten Pflichten aufzuerlegen,die nicht in dessen Aufgabenbereich fallen,sondern in den des Abmahners. Anders gesagt: viele Abmahner tun so,als müsse der Abgemahnte den wahren Täter auf dem Silbertablett servieren. Nun, in gewissen weißwurstgeschädigten Provinzgerichten mag diese Auffassung der Abmahner tatsächlich Gehör finden,aber glücklicherweise ist die Richterschaft der meisten anderen Gerichte mehr an der Realität orientiert.

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