Ein roter Umschlag ohne BILD

Der Axel-Springer-Verlag hat nun also, wie angekündigt, am heutigen 23. Juni 2012 eine Gratis-BILD-Zeitung an alle Haushalte in Deutschland verteilt, die dem nicht ausdrücklich widersprochen hatten.

Wie u.a. hier und hier berichtet wurde, beabsichtigte der Verlag aufgrund der zahlreichen Widersprüche, allen, die dem Zugang der heutigen Gratis-BILD widersprochen haben, stattdessen einen roten Umschlag zuzustellen. Daran könne der Zusteller erkennen, das keine BILD-Zustellung erwünscht sei.

Verschiedentlich wurde deshalb bereits gefragt, ob man nicht auch der Zustellung dieses Umschlags widersprechen könne. Ich habe dies eher verneint, und geschrieben:

Ich wäre nicht überrascht, wenn sich in dem roten Umschlag ein Anschreiben mit folgendem Inhalt befinden wird:
“Sehr geehrter … wir haben Ihren Widerspruch erhalten und diesen selbstverständlich beachtet. Vielleicht ändern Sie ja einmal Ihre Meinung … bla bla bla”.

Heute morgen bekam ich nun also keine BILD, sondern den ominösen roten Umschlag.

Und das steckte drin:

Diese Reaktion war, auch ohne Glaskugel, nicht schwer vorherzusagen.

Der Verlag hatte letztlich auch keine andere Wahl, als das Zustellungsverbot zu befolgen:

Wer die Zustellung der BILD-Zeitung nachweislich untersagt hat und sie trotzdem heute im Briefkasten vorfindet, wird den Verlag nämlich auf Unterlassung abmahnen können, und dürfte auch, sollte eine geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, eine einstweilige Verfügung erwirken können.

Denn niemand muss die BILD im Briefkasten dulden, wer das nicht will. Wenigstens das hat der Verlag verstanden.

Update, 24.06.2012:

Mittlerweile häufen sich die Berichte, dass Widersprüche nicht beachtet wurden. Teilweise wurden BILD-Ausgaben gemeinsam mit roten Briefen zugestellt, teilweise kam die BILD ohne Brief ins Haus. Das ist sehr ärgerlich und viele Leser haben bereits gefragt, was sie nun machen können. Um die jeweils bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Chancen und Risiken konkret abzuklären, kontaktieren Sie mich bei Bedarf doch bitte einfach per -EMail oder telefonisch.

48 Antworten

  1. Ich habe zuerst die kostenlose BILD erhalten und, eine halbe Stunde nachdem ich diese aus meinem Briefkasten entfernt hatte, dann plötzlich doch noch den roten Brief.
    Vermutlich hätte der Postbote die kostenlose BILD bei Zustellung des roten Briefes wieder entfernt aber ein bisschen verarscht komme ich mir ja schon vor

  2. ich hatte in meinem unterlassungsschreiben auch andere zusendungen, inbesondere den roten umschlag, untersagt.
    wie mahne ich die jetzt ab ? jemand ne ahnung ?

    1. Wegen des roten Umschlages würde ich nicht abmahnen. Damit hat der Verlag doch nur auf Ihre Untersagung geantwortet. So wie das Anschreiben formuliert ist, sehe ich kaum Erfolgsaussichten, eine Abmahnung deswegen durchzusetzen.

      1. Kathrin Pade

        Ich wußte von dem ganzen gar nichts. Hatte heute die BILD im Kasten und hab mir doch sehr gewundert. Mich hatte niemand gefragt ob ich die haben möchte.
        Dann werde ich wohl jetzt in Widerspruch gehen müssen.

  3. ich habe den roten umschlag und die bild-zeitung bekommen
    was mach ich jetzt? das zustellungsverbot ist ja nicht eingehalten worden!

    1. Wenn der Verlag entgegen Ihrer ausdrücklichen Untersagung die Zeitung geliefert hat, können Sie dagegen rechtlich vorgehen und ihn anwaltlich abmahnen lassen. Rufen Sie mich doch am Montag einfach einmal dazu an, wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten bestehen.

      1. wahrscheinlich ist da die komunikation an den/die briefträger/in nicht richtig gelaufen…
        erst überall die bild in den briefkasten und dann die restliche post (inklusive adressiertem roten umschlag), der rote umschlag lag nämlich vor der bildzeitung…
        macht es eigentlich sinn, sich einfach mal bei der angegebenen kostelosen hotline zu beschweren?

  4. Wo sehen Sie denn die Wiederholungsgefahr? In 40 Jahren zur 100-Jahr-Feier der BILD-Zeitung?

    1. Der erstmalige Rechtsverstoß begründet nach ständiger Rechtsprechung des BGH den Gefahr einer Wiederholung. Der Verlag hat mit der Zustellung gegen den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Empfängers dokumentiert, dass ihm dieser egal ist. Das ist selbstverständlich abmahnbar – und nicht erst in 40 Jahren.

      1. Das ist im rechtlichen Ansatz falsch. Die Wiederholungsgefahr wird lediglich widerleglich vermutet. Bei Verletzungshandlungen aus einem einmaligen, sich nach Lage der Dinge mit großer Wahrhscheinlichkeit nicht wiederholenden Anlass besteht nach st. Rspr. gerade keine Wiederholungsgefahr.

        Man kann allerdings in Frage stellen, ob sich hier wirklich um einen solchen einmaligen Anlass handelt; Jubiläen kann man immer wieder schaffen.

      2. Sie haben Recht, das war unjuristisch formuliert. Korrekt formuliert begründet der erstmalige Verstoß eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, siehe z.B. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2010, 5 U 224/08:

        „Grundsätzlich begründet ein bereits begangener Wettbewerbsverstoß eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 01, 453, 455 – TCM-Zentrum; BGH GRUR 87, 640, 641 – Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 73, 208, 210 – Neues aus der Medizin). Die durch eine Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr beschränkt sich nicht allein auf die genau identische Verletzungsform, sondern erfasst auch alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH GRUR 03, 446, 447 – Preisempfehlung für Sondermodelle; BGH WRP 99, 924, 927 – Werbebeilage). An den Wegfall der nach einem begangenen Wettbewerbsverstoß grundsätzlich zu vermutenden Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 04, 162, 163 – Mindestverzinsung; BGH GRUR 98, 483, 485 – Der M.-Markt packt aus). Die einfache Erklärung der beklagten Partei, sie werde die beanstandete Handlung nicht wiederholen, genügt nicht, um die tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BGH WRP 2010, 1526, 1532 – DAX; BGH GRUR 2000, GRUR 2000, 605 – comtes/ComTel). Auch die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 – Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 – TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 – Jubiläumsverkauf).“

        Entscheidend ist hier nicht, ob der Verlag weitere Jubiläen feiern wird, sondern dass die Zeitung jeden Tag erscheint und der Verlag die unerwünschte Zusendung jeden Tag wiederholen könnte.

      3. Wobei auch dort natürlich zwei Gedanken schnell aufflammen. Das Argument, dass es der Bild egal ist, ist kaum zu halten. Immerhin hat man ernsthaft versucht die Zustellung zu verhindern und bei den meisten kam keine Bild an. Somit muss wirklich von einem Versehen ausgegangen werden. Und der Argumentation anschließend, liegt natürlich dann der Schritt nahe, dass man jeden der rechtlich nun dagegen vorgeht unterstellt, dass er rechtmissbräuchlich vorgeht. Denn es geht den Leuten nicht darum, dass sie tatsächlich dadurch belastet werden, sondern ausschließlich darum Springer zu schädigen.

        Ich würde als Springer es auf die Prozesse ankommen lassen. Selbst wenn man es dann verliert ist es Kleingeld. Gewinnt man dagegen kann man den Querulanten richtig schön mit den Prozesskosten eins reinwürgen.

  5. Ich habe heute trotz Widerspruchs eine Bild in meinem Briefkasten gehabt, allerdings kein nettes Anschreiben in rotem Umschlag. Da ich in einer WG wohne und als einzige der Zustellung widersprochen habe, werde ich da wohl kaum eine Handhabe haben, oder?

    1. War das Dein Briefkasten oder der Gemeinschaftsbriefkasten der WG?

      1. der Gemeinschaftsbriefkasten

  6. Ich hatte sowohl einen roten Umschlag, als auch die Bild im Briefkasten. Da war wohl auch der Postbote nicht informiert worden …

  7. Trotz Absendung eines Widerspruchs über die Campact-Kampagne (mit dem vorgefertigten Text) war heute eine Bild in meinem Briefkasten. Ein roten Umschlag bekam ich nicht. Am Briefkasten ist nur der „keine Werbung“-Aufkleber.

  8. Ebenfalls roten Umschlag sowie Bild im Briefkasten gehabt – trotz Widerspruch. Würde die Bild ja schon gerne Abmahnen, rein aus Prinzip. Vorallem würde diese ja eigentlich im Internet schon leidige Abmahnerei mal die richtigen treffen.

  9. Habe rotes Anschreiben und Bild-Jubiläumszeitung bekommen. Wie muss ich jetzt rechtlich vorgehen um der Axel Springer AG möglichst hoch zu schädigen?

    1. meine Güte!Einfach in die blaue Tonne werfen! Echt lächerllich wie sich Leute über so ne einmalige Zeitung aufregen können und ihre Zeit mit so nem Abmahnquatsch verschwenden!!!

  10. Liebe Bild Zeitung in meinen Briefkasten war gerade ein Bild von 41 Mio. für alle Gratis; ich bedanke mich ehrlich nicht; mit 41 Mio. / 50 % / 50 % = 10.250.000 Mio. damit konnte man Minimum 20 Firmen gründen und viele, viele Arbeitsplätze verschaffen, doch das ist eurem Geld; hoffentlich verlangt Finanzamt etwas für diese Aktion, damit Deutschland wirklich was gute davon hat!

  11. Auch ich habe einen roten Umschlag und die Bild bekommen. Ich vermute mal das die Schuld so beim Postboten liegt und nicht bei der Bild-Zeitung.

  12. […] Ein roter Umschlag ohne Bild […]

  13. Eines vorab: ich mag die BILD-Zeitung überhaupt nicht. Aus meiner Sicht greift sie unter anderem undurchdachte Meinungen in der Gesellschaft gegenüber Minderheiten auf und verstärkt sie, sie berichtet nicht nur über Politik, sondern will durch Stimmungsmache eingreifen etc…

    Aber ich bin nunmal Briefträger bei der Post und da blieb mir ja nix anderes übrig als das Blatt zu verteilen. Einige Adressaten haben sich darüber gefreut, viele haben das Ding auch gleich verweigert. Mein Favorit war ein Mann, der mir das Ding zurückgegeben hat mit dem Kommentar: „Sowas will ich nicht in meiner Mülltonne haben“.

    Woran ich hier aber erinnern will: für mich und alle meine Kollegen war das gestern ein sehr harter Tag. Wir sind zwar ausgebildet worden, allerdings entstehen bei erhöhter Belastung eben auch Fehler.

    Auch mir ist es passiert, dass ich die Bild zugestellt habe, und dann ne Stunde später der rote Umschlag aufgetaucht ist. Ich hatte ihn morgens einfach falsch einsortiert. Also wieder zurück, um die Zeitung rauszunehmen, aber es war zu spät. Ich hab geklingelt um mich zu entschuldigen, aber es öffnete niemand. Da blieb mir ja nix anderes übrig, als eben den Umschlag auch zuzustellen.

    Deswegen entschuldige ich mich hier, auch im Namen all meiner KollegInnen, bei allen Menschen, die trotz Widerspruch die Boulevard-Zeitung erhalten haben.

  14. Zeigt das nicht, wie weit die Bild schon gesunken ist, wenn sie freiwillig Zeitungen verteilt? Ist doch ein gutes Zeichen dafür, das anscheinend kaum noch jemand solchen Schmarn liest….

  15. Also ich hatte dem Verlag einen Widerspruch geschickt und darin nicht die Zustellung der Bild widersprochen sondern ausdrücklich untersagt, mir Infopost in ROTEN UMSCHLÄGEN zuzustellen.

    Wie erwartet liest der Verlag seine Post nicht und ich habe keine Bild, aber eine Infopost in einem roten Umschlag bekommen. Damit verstößt der Verlag gegen meinen ausdrücklichen Widerspruch.
    Was mache ich jetzt? Kostenpflichtige Abmahnung?

  16. mit der bitte um kenntnisnahme an alle empfänger des roten briefes

    guten tag an alle,

    ich habe lange überlegt, ob ich diese warnung hier herein stellen soll, denke aber es ist bis klarheit besteht eindeutig auf nur mal sicher zu gehen.

    jeder der den umschlag bekommen hat, sollte sich diesen link ansehen
    http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/23/lawrow-russland-schickt-keine-truppen-nach-syrien/#comment-170003

    dort ist ein post zu finden, wonach jemand giftstoffe auf dem umschlag gefunden haben will.

    bitte betrachtet diese meldung als info denn der wahrheitsgehalt daran, ist völlig ungeklärt.

    1. Der Umschlag enthält tatsächlich giftige Stoffe! Es ist dringend davon abzuraten, ihn zu verzehren!! Selbiges gilt übrigens auch für die Bild-Zeitung!!!!

  17. Reblogged this on Fedde.Blog.

  18. die Leute müssen ja viel Zeit für einen Widerspruch haben, einfach in die Tonne mit der Bild, wer nicht will.
    Ich für meinen Teil war erfreut, dadurch Weg, Zeit und Geld gespart, und interessante Lektüre gelesen. Wer die Bild nicht liest, sollte sich eines Urteils enthalten!

    1. Das Ding ist in drei Minuten durchgelesen….. thumb down

  19. Um was geht es hier eigentlich? Den Weg zur Altpapiertonne zu sparen? Wohl kaum. Ich spekuliere mal: Es ist eine Art der Selbstzensur, sozusagen die Abwendung der Gefahr etwas zu lesen, dass sein eigenes Gedankengut verändern könnte. Zum Beispiel, dass die Bild doch nicht der Teufel ist in Person ist oder die Meinung die dort geäußert werden vielleicht doch einen Funken Wahrheit in sich tragen.

    Oder um was geht es eigentlich? Klärt mich auf.

    1. Ich kann mir natürlich nicht sicher sein, aber in dieser Doku steckt glaub ich ne von dem Menge drin, über was sich die Leute hier aufregen: http://www.ardmediathek.de/das-erste/reportage-dokumentation/bild-macht-politik-deutschlands-groesste-tageszeitung?documentId=10151786

  20. Ich kann mir die fehlerhafte Zustellung erklären. Ich habe gestern als Aushilfe nur die Bildzeitung zugestellt. Separation von mir trug ein Kollege die normale Post aus ( mit den roten Briefen). Ich war ihm eine Stunde vorrauss und wusste von den roten Briefen selbst auch nichts. Sorry für die 5-6 Leute auf meiner Tour. Passiert 😛

    1. Dann ist es aber ein Systemfehler und kein Versehen eines einzelnen.

  21. […] AG hat viel Zeit und Geld investiert, um ihre Zusteller darüber zu informieren, was es mit dem roten Umschlag auf sich hat. Scheinbar hat der Zusteller, welcher meine Straße beliefert in der Schulung […]

  22. Ganz ehrlich: Lieber anonym die BILD vom Briefkasten direkt ins Altpapier als diesem ominösen Verlag mit dem Widerspruch auch noch freiwillig irgendwelche Adressdaten zu liefern. Die Behaupten zwar, sie würden die Daten nach der Aktion löschen, aber behauptet hat der Springer-Verlag ja schon so einiges.

  23. Hallo …
    ich bin hier gelandet, weil ich wissen wollte, was sich in dem „roten Umschlag“ befunden hat!
    Auch im Vorfeld hatte ich bereits einige Nachrichten in Foren und dergleichen darüber gelesen wie sich viele Bürger über die Zustellung der Bild aufregen!

    Nun frage ich mich – in was für einem Land lebe ich eigentlich?
    Alles was ich hier lese ist – abmahnen, abmahnen, abmahnen! Aber wofür? Erwarten alle, dass sie 1.000 Euro dafür bekommen? Als Entschädigung für den Weg vom Briefkasten zur blauen Tonne? Oder 2.000 Euro für die Qualen die erleidet werden mussten beim betrachten der Titelseite?

    Ich bin gewiss kein Freund der Bild, habe sie mir auch noch nie gekauft …
    aber dieses heuchlerische Getue auf Recht und Ordnung kotzt mich in diesem Fall an!!

    Jeder hat die Möglichkeit, die Zeitung in den Müll zu werfen – niemand wird gezwungen diese zu lesen! Oder? Also bei mir stand niemand am Briefkasten, mit Peitsche und Fesseln und hat mich dazu gezwungen!

    Wenn die Bild mitgeteilt hätte – Wir verschicken 41.000.000 Gutscheine über je 5,- Euro, überall einsetzbar … ob die freundlichen Menschen hier dann auch widersprochen hätten? Da wäre dann die Abmahnung gekommen, weil sie keine Post von der Bild erhalten haben!

    Ich denke, wir haben in Deutschland andere Sorgen, als dass wir Anwälten jetzt noch das Geld in den Hintern schieben müssen, wegen einer „kostenlosen“ Zeitung im Briefkasten! Sonst lest ihr auch jede scheiß Info-Post … nur das dann kein „Bild“ draufsteht und dies nicht vorher bekannt gemacht wird!!!

    Auch manche Hochrechnung, über die Kosten und wie viele Firmen und Arbeitsplätze damit hätten geschaffen werden können …
    ich glaube, manche wissen gar nicht was in Deutschland und Europa los ist – und für welchen Scheiß unsere tollen Politiker Geld aus dem Fenster werfen! Oder was eine Werbeminute bei der EM kostet – die jeder 41.000.000 Haushalte wahrscheinlich verfolgt …

    Ich kann nur sagen:
    Ich wünsche allen noch einen beschaulichen Wochenanfang – ohne Bild 😉

    Grüße

    1. wow…. von mir kriegtste nen thumb up!

      1. danke pierre

    2. 1A, das musste wirklich mal gesagt werden! =)
      Was für ein Unsinn…

  24. Diese Seite gefällt mir sehr! Bravo! Weiter so!

  25. Hallo,
    hatte auch beide Sachen drin, ich hatte widersprochen, wohne aber mit einem Mädel zusammen, so dass das wahrscheinlich auch rechtlich korrekt war. Ich hab’s dann wie mein Nachbar gemacht: Ungelesen, so gefaltet wie sie war direkt in die Papiertonne. Ich denke auch, dass ich der Bild nicht nochmal meine Adresse für die Abmahnung zukommen lassen will. Allenfalls, falls ich mal wieder umziehe..

  26. […] 70.000 Menschen hin- und wieder wegfahren können. Da diese logistische Meisterleistung auch die deutsche Post nicht hinbekommt, und Scheeßel nur über irgendso eine Autobahn zwischen Bremen und Hamburg […]

  27. Ich finde es wirklich lächerlich. wie sich hier alle aufregen, weil sie eine BILD-Zeitung bekommen haben. Ich bitte Sie: Abmahnung?! Was ist so schlimm daran, eine Zeitung im Briefkasten zu haben, die man nicht lesen möchte?! Wenn es regelmäßig passieren würde, könnte ich das verstehen, weil es erstens nervt und zweitens natürlich unnötig viel Müll entsteht.
    Aber ich würde mir ja garantiert nicht die Mühe machen, den Verlag abzumahnen! Allerhöchstens darauf aufmerksam machen, dass man sie eigentlich nicht wollte und dennoch bekommen hat!

  28. „Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben Ihren Werbekunden angekündigt, am 23.06.2012 die von Ihnen verlegte BILD-Zeitung in einer Sonderausgabe an alle Haushalte in Deutschland zu verschenken. Ich möchte die BILD-Zeitung nicht geschenkt bekommen, weder als Sonder-, noch als reguläre Ausgabe.

    Hiermit untersage ich der Axel Springer AG, Tochtergesellschaften, eventuellen Auftragsnehmern und anderen Vertragspartnern ausdrücklich, mir an die oben genannte Anschrift am 23.06.2012 oder an einem anderen Tag ohne meine vorherige schriftliche Einwilligung die BILD-Zeitung oder andere Erzeugnisse der Axel-Springer AG oder ihrer Tochtergesellschaften zuzustellen oder in den Briefkasten einzulegen oder durch Dritte zustellen oder in den Briefkasten einlegen zu lassen.

    Ferner untersage ich Ihnen ausdrücklich, meine persönlichen Daten zu einem anderen Zwecke zu verwenden, als es für die logistische Umsetzung meines hier formulierten Anliegens zwingend notwendig ist und fordere Sie auf, anschließend sämtliche Daten umgehend und restlos zu löschen.

    Mit freundlichen Grüßen“

    Dieser Text wurde für mich 2012 von Campact an den Springerverlag zugestellt, woraufhin ich statt der Gratisausgabe 2012 ebenfalls besagten roten Umschlag erhielt.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob der Springerverlag mit der Zustellung der heutigen Ausgabe nicht gegen meine Aufforderung verstoßen hat, welche juristisch zu ahnden wäre. Ich war sicherlich nicht der einzige der das damals über campact abgewickelt hat.

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