Filesharingklagen beim AG München: Ein Hoffnungsschimmer?

Informationen zufolge, die mich gerade erreicht haben, wurden bei einem Sammeltermin heute vor dem Amtsgericht München angeblich alle von Waldorf Frommer angestrengten Klagen abgewiesen. Das wäre eine positive Überraschung, denn bislang galt das Münchner Amtsgericht für die Kanzlei Waldorf Frommer als freundliches Terrain – vorsichtig ausgedrückt.

Einem von mir vertretenenen Abgemahnten wurde vom Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Mandant hatte sich gegen den Vorwurf der öffentlich Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke verteidigt, in dem er dargelegt hat, dass sein Internetanschluss von einer Mitbewohnerin mit genutzt wurde, die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt regelmäßig fremde PCs repariert und aktualisiert hatte. Damit hat der Mandant nach Ansicht des Gerichts seiner sekundären Darlegungslast genügt und die Vermutung seiner Täterschaft als Anschlussinhaber ausgeräumt.

Zudem ist dem Gericht aufgestoßen, dass von der Gegenseite kein ausreichend substantiierter Vortrag zu den geltend gemachten Anwaltskosten erfolgt ist.

Verkündungstermin in „meiner“ Sache ist der 5. Februar. Ich bin gespannt – und werde berichten.

9 Antworten

  1. Dann kann es sein, daß so ein Computer von alleine Online ging??

  2. Würde mich wirklich interessieren was dabei rauskommt…

    Da ich mich in so einem Fall befinde…

  3. Nun ich hatte vor einem Jahr auch ein Termin gegen Walldorf .Prozesskostenhilfe wurde mir bewilligt. 3 Fahrkarten für meinerseits sowie 2 Zeugen zum Termin in Höhe von insgesamt 600 Euro, musste das Gericht vorauszahlen.Ebenso einen Münchener Rechtsanwalt. Am Ende wurde ein Vergleich in Höhe von 600 Euro ausgehandelt.
    Kann nur jeden Angeklagten raten daselbe zu tun. Selbst wenn man einen Job hat kann Prozesskostenhife gewährt werden.Deshalb denkt man vielleicht langsam um bei den Gerichten .

  4. Am 18.06.2013 wurde eine Klage vor dem AG München kostenpflichtig abgewiesen. Habe diesen Fall ohne Rechtsbeistand gewonnen. AZ 155 C 21092/12 AG München. Ich musste 3 mal von Freudenstadt nach München fahren, Gesammtstrecke 1800km. Komplette Kostenerstattung. Am ersten Verhandlungstag hat mir der Richter nach zäher Verhandlung einen Vergleich von 350€ angeboten, zahlbar in Raten a 25€. Habe ich abgelehnt. 2. Verhandlungstag kam ein Sachverständiger der Telekom, der nichts sagen konnte. Dann musste ich für Zeugen 800€ Vorkasse leisten. Hab ich wieder bekommen. 3.Tag Meine Zeugen wurden vernommen (Ehefrau, Sohn, Telekomshop Filialleiter). Endergebnis Klageabweisung. Begründung: Ich bin der Sekundären Darlegungslast mehr als nachgekommen. Die IP Adresse als Beweis reichte nicht aus und andere Beweismittel konnte die Klägerin nicht vortragen. Prozess gewonnen. Nur nicht einschüchtern lassen. Die Bluffen bis zum Schluss.

    1. Das Urteil im Volltext wäre schön (mit entspr. Schwärzungen der Namen 😉 )

  5. […] Filesharing-Klagen beim AG München: Ein Hoffnungsschimmer? […]

  6. Hallo wie ist das Urteil denn ausgegangen?

    Grüße David

    1. Es gab noch kein Urteil. Es erging ein Hinweisbeschluss. Ich werde aber berichten, wie es ausgeht.

  7. Hat sonst jemand von Euch Erfahrungen mit dem Verlauf solcher Abmahnungen?
    Mich würde interessieren, wie das Verhältnis von Klageerhebung zu keine Klage (“nichts mehr von Walldorf und Frommer hören”) ist.
    Insbesondere nachdem man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgesendet, aber nichts gezahlt hat.
    Ich würde mich über Antworten freuen.
    Viele Grüße,
    Alex

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