Abmahnungen kommen nicht als ZIP-Datei

Man kann es leider nicht oft genug sagen und schreiben, denn immer noch fallen viele Empfänger solcher E-Mails darauf rein: Abmahnungen kommen zwar manchmal vorab per E-Mail, aber nicht als ZIP-Datei.

Wer eine solche E-Mail erhält, sollte sie umgehend entsorgen und auf keinen Fall den Anhang öffnen, denn darin versteckt sich weder eine Rechnung noch eine Abmahnung, sondern lediglich Schadsoftware – also ein Virus oder ein Trojaner, der den befallenen Rechner ausspionieren oder manipulieren soll.

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 05.07.2014. Das Musikalbum "Will.i.am – #willpower" wurde von Ihrer IP 30.151.212.0 gegen 18:42:29 runtergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht weitergeleitet werden. Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 467.41 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 18cbb97a8bec.zip

Hochachtungsvoll,
Denise Himburg
+4934215373713

Die genannte IP-Adresse gehört übrigens dem DoD Network Information Center in Columbus, Ohio und dürfte deshalb kaum einem Internetnutzer in Deutschland zugeordnet werden können. Aber dies nur am Rande. Die tatsächlich existierende Kollegin Himburg hat die E-Mails im Übrigen natürlich nicht verschickt. Hier wird also der Name missbraucht.

Wie Sie Fake-Abmahnungen sonst noch erkennen können, habe ich übrigens schon vor einiger Zeit hier beschrieben. 

5 Antworten

  1. Pascal Rosenberg | Antworten

    Ähem. Also Sie und der Kollege Möbius sollten sich mal einigen. Laut dem kommen Abmahnungen nämlich doch per eMail.

    http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/07/abmahnungen-kommen-auch-per-e-mail.html

    1. @Pascal:
      Ra.Schwartmann hat sich mit seiner Aussage, im Gegensatz zu seinem Kollegen Möbius, sicher nur auf „Filesharing-Abmahnungen“ bezogen.

    2. Sie haben Recht. Titel und Beitrag geändert.

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